Wie oft muss ein Feuerlöscher geprüft werden?

Feuerlöscher in Betrieben müssen regelmäßig von einer fachkundigen Person geprüft werden. Wie viele Löscher nötig sind, richtet sich nach der Grundfläche und den Löschmitteleinheiten nach ASR A2.2.

Kurz gesagt

Alle zwei Jahre Wartung durch einen Fachkundigen (ASR A2.2, Nr. 7.4.2). Längere Fristen nur, wenn der Hersteller sie zulässt, kürzere Herstellerfristen gelten immer. Bei starker Beanspruchung, etwa im Freien oder im mobilen Einsatz, kürzer. Unabhängig davon gelten für Feuerlöscher als Druckbehälter die wiederkehrenden Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung.

Übersicht zur Orientierung, keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr. Fristen und Prüfumfänge hängen im Einzelfall von Bauart, Nutzung und Gefährdungsbeurteilung ab. Die Verantwortung liegt beim Betreiber.

Wie viele Feuerlöscher brauche ich?

Grundfläche und Löschvermögen der Löscher eingeben. Der Rechner zeigt die nötigen Löschmitteleinheiten (LE) und die Anzahl der Löscher bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2.

Nötige Löschmitteleinheiten
18 LE
Anzahl Feuerlöscher
2 Stück

320 m² bei normaler Brandgefährdung ergeben 18 LE. Mit Löschern zu 12 LE sind das 2 Stück.

  • Bei mehreren Etagen zählt die Summe aller Ebenen, und in jedem Geschoss müssen mindestens 6 LE bereitstehen.
  • Für die Grundausstattung zählen im Regelfall nur Feuerlöscher mit mindestens 6 LE.
  • Der Bedarf gilt je Brandklasse: Sind Stoffe der Brandklasse B vorhanden, muss auch das Löschvermögen für B reichen.
  • Von jeder Stelle bis zum nächsten Feuerlöscher höchstens 20 m Laufweg.
  • Der Rechner gilt nur für normale Brandgefährdung und ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Bei erhöhter Brandgefährdung sind zusätzliche Maßnahmen nötig.
  • Die Ausstattung legt eine fachkundige Person auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest. Das Ergebnis dient nur der Orientierung.
Löschvermögen und Löschmitteleinheiten (ASR A2.2, Tabelle 2)
Löschvermögen Brandklasse ALöschmitteleinheiten (LE)
5A1
8A2
13A4
21A6
27A9
34A10
43A12
55A15
Für die Grundausstattung zählen im Regelfall nur Feuerlöscher ab 6 LE.

Prüffristen im Überblick

Wartung aller Feuerlöscher (ASR A2.2, Nr. 7.4.2)alle 2 Jahre; länger nur mit Freigabe des Herstellers, kürzere Herstellerfristen beachtenFachkundiger, in der Praxis ein Sachkundiger für Feuerlöscher
Bei starker Beanspruchung (Umwelteinflüsse, mobiler Einsatz)kürzer, nach GefährdungsbeurteilungFachkundiger
Feuerlöscher als Druckbehälter: innere Prüfung (BetrSichV, Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 7.10)höchstens alle 5 Jahrebefähigte Person oder zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), je nach Druck und Behältervolumen
Feuerlöscher als Druckbehälter: Festigkeitsprüfung (BetrSichV, Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 7.10)höchstens alle 10 Jahre; kann entfallen bei Pulverlöschern, wenn die innere Prüfung ohne Mängel war, und bei Löschern mit Innenauskleidung, wenn die Auskleidung unbeschädigt istbefähigte Person oder ZÜS
Aufladelöscher (erst im Einsatz unter Druck) und Kohlendioxidlöscher (CO₂)innere Prüfung und Festigkeitsprüfung nach Ablauf der Frist nur, wenn der Behälter zur Instandhaltung geöffnet oder neu befüllt wird; die Wartung alle 2 Jahre bleibtWartung: Sachkundiger; Prüfungen nach BetrSichV wie oben
Sichtkontrolle durch den Betriebregelmäßig (Empfehlung, keine feste Frist)eigene Mitarbeiter
Ohne Mängel wird das am Löscher kenntlich gemacht, z. B. mit einem Instandhaltungsnachweis (Prüfplakette). Ist die Funktion nicht mehr gewährleistet, muss der Löscher unverzüglich instand gesetzt oder ausgetauscht werden (ASR A2.2, Nr. 7.4.1).

Was muss dokumentiert werden?

Die Ergebnisse von Instandhaltung und Prüfung sind zu dokumentieren (ASR A2.2, Nr. 7.4.1). Praktisch heißt das je Löscher: Standort, Typ und Löschmittel, Löschvermögen, Datum, Ergebnis, festgestellte Mängel und deren Behebung sowie wer geprüft hat. Behörden bei Begehungen und Versicherer fragen diesen Nachweis häufig nach.

Häufige Fragen

Muss ein Feuerlöscher nach 2 Jahren ausgetauscht werden?

Nein. Er wird gewartet und bekommt eine neue Prüfplakette. Ausgetauscht wird er nur, wenn er benutzt wurde, beschädigt ist oder sich nicht mehr instand setzen lässt.

Wer darf Feuerlöscher prüfen?

Eine fachkundige Person, in der Praxis ein Sachkundiger für Feuerlöscher. Für die Prüfungen der Druckbehälter nach der Betriebssicherheitsverordnung gelten eigene Regeln (siehe „Prüffristen im Überblick“ weiter oben).

Was sind Löschmitteleinheiten?

Eine Rechengröße aus der ASR A2.2, mit der sich Löscher unterschiedlicher Größe vergleichen lassen. Das Löschvermögen auf dem Etikett, zum Beispiel 43A, entspricht einer festen Zahl an Löschmitteleinheiten (siehe Tabelle „Löschvermögen und Löschmitteleinheiten“ oben beim Rechner).

Wie viele Feuerlöscher brauche ich?

Das hängt von der Grundfläche, der Brandgefährdung und dem Löschvermögen der Löscher ab. Der Rechner oben zeigt den Bedarf bei normaler Brandgefährdung. Zusätzlich darf der Laufweg zum nächsten Löscher höchstens 20 m betragen, und in jedem Geschoss müssen mindestens 6 LE bereitstehen.

Grundlage: ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ (Stand GMBl 2025), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 7.10, in Anlehnung an DIN 14406-4. Stand: Oktober 2026.

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