Wie oft müssen kraftbetätigte Tore geprüft werden?

Kraftbetätigte Tore und Türen in Betrieben, etwa Sektionaltore, Rolltore, Schiebetore oder automatische Schiebetüren, müssen regelmäßig von einem Sachkundigen geprüft werden. Im Mittelpunkt stehen die Schutzeinrichtungen gegen Quetschen und Scheren.

Kurz gesagt

Vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und danach mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen (ASR A1.7, Nr. 10.2). Die Anleitungen des Herstellers zu Betrieb, Instandhaltung und Prüfung gelten zusätzlich.

Übersicht zur Orientierung, keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr. Fristen und Prüfumfänge hängen im Einzelfall von Bauart, Nutzung und Gefährdungsbeurteilung ab. Die Verantwortung liegt beim Betreiber.

Prüffristen im Überblick

Sicherheitstechnische Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme (ASR A1.7, Nr. 10.2)vor der ersten NutzungSachkundiger
Prüfung nach wesentlicher Änderung, z. B. Umbau, Nachrüstung oder geänderte Nutzungvor der weiteren NutzungSachkundiger
Wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung (ASR A1.7, Nr. 10.2)mindestens einmal jährlichSachkundiger
Instandhaltung nach Anleitung des Herstellersnach HerstellerangabenPersonen, die mit den Arbeiten vertraut sind
Der Sachkundige prüft vor allem die Funktion der Schutzeinrichtungen und misst dafür mit geeigneter Messtechnik, zum Beispiel den Kraftverlauf an den Schließkanten. Länderrecht, etwa eine Prüfverordnung des Landes, kann zusätzliche Prüfungen verlangen.

Was muss dokumentiert werden?

Die Ergebnisse der Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren (ASR A1.7, Nr. 10.2). Geprüft wird auch, ob die technische Dokumentation und die Betriebsanleitung vorhanden sind. Praktisch heißt das je Tor: Standort, Art und Hersteller, Datum, Ergebnis, Messwerte, festgestellte Mängel und deren Behebung sowie wer geprüft hat.

Häufige Fragen

Wer darf kraftbetätigte Tore prüfen?

Ein Sachkundiger. Das ist nach Darstellung der DGUV, wer durch Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung ausreichende Kenntnisse über Türen und Tore hat, die einschlägigen Vorschriften kennt und die nötige Messtechnik beherrscht.

Gilt die jährliche Prüfung auch für Tore im privaten Bereich?

Die ASR A1.7 gilt für Arbeitsstätten. Im privaten Bereich gilt sie nicht unmittelbar. Dort zählen die Verkehrssicherungspflicht und das Baurecht des Landes.

Reicht eine Wartung durch die Torfirma?

Nur, wenn dabei auch die sicherheitstechnische Prüfung durch einen Sachkundigen stattfindet und das Ergebnis aufgezeichnet wird. Beides kann in einem Termin erfolgen.

Was gilt für Brandschutztore?

Feuer- und Rauchschutztore sowie ihre Feststellanlagen werden zusätzlich nach den Vorgaben aus ihrer Zulassung bzw. ihrem Prüfzeugnis geprüft, damit sie im Brandfall sicher schließen.

Grundlage: ASR A1.7 „Türen und Tore“ (zuletzt geändert GMBl 2022), Nr. 10.2; DGUV Fachbereich Handel und Logistik. Stand: Oktober 2026.

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