Feuerlöscher und Brandschutzeinrichtungen

Tragbare Feuerlöscher werden alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person geprüft. Dazu kommen bei druckführenden Geräten eine innere Prüfung und eine Festigkeitsprüfung in größeren Abständen. Andere Brandschutzeinrichtungen folgen eigenen Fristen.

Prüfungen und Nachweise

Instandhaltung tragbarer FeuerlöscherDIN 14406-4, ASR A2.2alle 2 Jahre durch Sachkundigen
Innere Prüfung druckführender GeräteBetrSichV § 16spätestens nach 5 Jahren
Festigkeitsprüfung druckführender GeräteBetrSichV § 16spätestens nach 10 Jahren
Instandhaltung von FeststellanlagenDIN 14677in der Regel jährlich
Prüfung von Rauch- und WärmeabzugsanlagenDIN 18232, Herstellerangabenin der Regel jährlich
Ausstattung, Anzahl und KennzeichnungASR A2.2nach Gefährdungsbeurteilung
Angaben ohne Gewähr. Fristen und Prüfumfänge hängen im Einzelfall von Bauart, Nutzung und Gefährdungsbeurteilung ab und sind vom Betreiber festzulegen.

Was VERIFION dabei übernimmt

  • Jedes Gerät einzeln mit Standort und eigener Frist führen
  • Zwei-, Fünf- und Zehnjahresfristen parallel je Gerät
  • Prüfnachweise der beauftragten Firma beim Objekt ablegen
  • Vorwarnung, bevor eine Frist abläuft

Weitere Gewerke

VERIFION führt die Prüfpflichten eines Objekts zusammen, statt sie je Gewerk getrennt zu halten.

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Ohne Einrichtungsaufwand, monatlich kündbar.

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