Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen und dürfen nur durch eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft werden, nicht durch befähigte Personen. Die Prüffrist legt der Betreiber fest, sie darf zwei Jahre nicht überschreiten. In der Mitte zwischen zwei Hauptprüfungen kommt die Zwischenprüfung dazu.
VERIFION führt die Prüfpflichten eines Objekts zusammen, statt sie je Gewerk getrennt zu halten.