Kälte- und Klimaanlagen

Wie oft eine Anlage auf Dichtheit kontrolliert werden muss, hängt nicht von der Füllmenge in Kilogramm ab, sondern vom CO₂-Äquivalent: Füllmenge mal Treibhauspotenzial des Kältemittels. Ein Leckage-Erkennungssystem verdoppelt das Intervall.

Prüfungen und Nachweise

Neu seit der Verordnung (EU) 2024/573: Die frühere Untergrenze von 5 Tonnen CO₂-Äquivalent ist entfallen. Anlagen unterhalb dieser Schwelle waren bisher von der Kontrollpflicht ausgenommen und sind es nun nicht mehr. Hermetisch geschlossene Einrichtungen bleiben bis 10 Tonnen ausgenommen.

Dichtheitskontrolle, weniger als 50 t CO₂-ÄquivalentVO (EU) 2024/573alle 12 Monate, mit Leckage-Erkennung alle 24 Monate
Dichtheitskontrolle, 50 bis unter 500 t CO₂-ÄquivalentVO (EU) 2024/573alle 6 Monate, mit Leckage-Erkennung alle 12 Monate
Dichtheitskontrolle, ab 500 t CO₂-ÄquivalentVO (EU) 2024/573alle 3 Monate, mit Leckage-Erkennung alle 6 Monate
Kontrolle nach Instandsetzung einer LeckageVO (EU) 2024/573innerhalb eines Monats, frühestens nach 24 Stunden Betrieb
Funktionsprüfung des Leckage-ErkennungssystemsVO (EU) 2024/573alle 12 Monate
Aufzeichnungen zu Füllmenge, Nachfüllung und RückgewinnungVO (EU) 2024/573, Art. 7fortlaufend
Anlagenbuch führenDIN EN 378-4fortlaufend
Arbeiten durch zertifiziertes PersonalChemKlimaschutzVbei jeder Tätigkeit
Angaben ohne Gewähr. Fristen und Prüfumfänge hängen im Einzelfall von Bauart, Nutzung und Gefährdungsbeurteilung ab und sind vom Betreiber festzulegen.

Was VERIFION dabei übernimmt

  • Füllmenge und Kältemittel je Anlage hinterlegen, CO₂-Äquivalent wird daraus berechnet
  • Prüfintervall ergibt sich aus dem Ergebnis, mit und ohne Leckage-Erkennung
  • Kältemittelbewegungen je Anlage dokumentieren
  • Prüfprotokoll mit Unterschrift als PDF beim Objekt

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