Wie oft eine Anlage auf Dichtheit kontrolliert werden muss, hängt nicht von der Füllmenge in Kilogramm ab, sondern vom CO₂-Äquivalent: Füllmenge mal Treibhauspotenzial des Kältemittels. Ein Leckage-Erkennungssystem verdoppelt das Intervall.
Neu seit der Verordnung (EU) 2024/573: Die frühere Untergrenze von 5 Tonnen CO₂-Äquivalent ist entfallen. Anlagen unterhalb dieser Schwelle waren bisher von der Kontrollpflicht ausgenommen und sind es nun nicht mehr. Hermetisch geschlossene Einrichtungen bleiben bis 10 Tonnen ausgenommen.
VERIFION führt die Prüfpflichten eines Objekts zusammen, statt sie je Gewerk getrennt zu halten.